Die Region St. Anton am Arlberg

AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen

St. Anton Sommer-Karte

1. Allgemeines


1.1 Für die Ausstellung und Verwendung der St. Anton Sommer-Karte und der St. Anton Premium-Karte (zusammen nachfolgend: Karte) gelten die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) zwischen dem Karteninhaber (nachfolgend: Gast) und dem Tourismusverband St. Anton am Arlberg (nachfolgend: TVB) ausdrücklich als vereinbart. Die Karte wird ausschließlich unter diesen AGB ausgestellt, die mit der erstmaligen Verwendung der Karte als akzeptiert gelten. Bitte lesen Sie diese Bestimmungen vor Benutzung der Karte sorgfältig durch.


1.2 Jeder Vermieter von Unterkünften in der Region St. Anton am Arlberg (nachfolgend: Vermieter) ist gegenüber dem TVB verpflichtet, jeden gemäß Meldegesetz 1991 gemeldeten Gast – unabhängig von seiner Aufenthaltsdauer – auf die Karte aufmerksam zu machen und diese auszustellen. Pro Gast und Aufenthalt darf lediglich eine Karte ausgestellt werden. Ausnahmen bilden lediglich die unter 6.2 und 6.3 angeführten Fälle (Duplikatsdrucke aufgrund von Defekt oder Verlust). In Zweifelsfällen ist der TVB zu kontaktieren. Die Sommer-Karte ist für den Gast kostenlos, die Premium-Karte kostenpflichtig erhältlich.

2. Gültigkeit


2.1 Die Karte ist nur vollständig ausgefüllt und nach erfolgter Meldung nach dem Meldegesetz 1991 sowie in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig. Die Karte ist nicht übertragbar und darf nur von der Person, auf welche die Karte ausgestellt ist, benutzt werden. 


2.2 Gültige Karten können von 14.06. bis 06.10.2024 (nachfolgend: Aktionszeitraum) verwendet werden. Die Karten sind jeweils vom Anreisetag bis zum Abreisetag (nachfolgend: Aufenthaltszeitraum) des Gastes gültig. Nach der Abreise verlieren die Karten automatisch ihre Gültigkeit und müssen nicht vom Gast gekündigt werden. 


2.3 Gäste, deren Aufenthaltszeitraum länger als 7 Tage ist, können die Leistungen der Sommer-Karte ein weiteres Mal nutzen. Nach jeweils 8 Nächtigungen werden die Leistungen der Sommer-Karte ein weiteres Mal gutgeschrieben.

3. Sonderbestimmungen für die Premium-Karte


3.1 Die Premium-Karte ist kostenpflichtig und berechtigt neben den Leistungen der Sommer-Karte zu zusätzlichen Leistungen. Sie kann nur erworben werden, wenn Anspruch auf eine Sommer-Karte besteht. Die Premium-Karte kann für eine Gültigkeitsdauer von 3, 5 oder 7 Tagen innerhalb des Aufenthaltszeitraumes und auch mehrmals hinter- einander erworben werden. Nach dem Ablauf der Premium-Karte gelten wieder die Leistungen der Sommer-Karte, sofern diese nicht bereits vor Kauf der Premium-Karte verbraucht worden sind. 


3.2 Bei vorzeitiger Abreise aufgrund eines schweren Krankheits- oder Unfalls werden die Kosten der Premium-Karte vom TVB aliquot zurückerstattet. Die Höhe der Rückerstattung richtet sich nach der Anzahl der durch die vorzeitige Abreise nicht in Anspruch genommenen ganzen Premium-Karten-Tage. Voraussetzung für die Zurückerstattung ist die Vorlage einer Bestätigung eines Attests von einem Arzt oder Krankenhaus in der Region. In berechtigten Fällen akzeptiert der TVB auch Atteste von Ärzten und Krankenhäusern außerhalb der Region. 


3.3 Darüber hinaus gelten für die Premium-Karte die gleichen Bedingungen wie für die Sommer-Karte.

4. Umfang der Kartenleistungen


4.1 Jeder Gast ist berechtigt, die für die jeweilige Kartenform (Sommer- oder Premium-Karte) vorgesehenen Leistungen (nachfolgend: Kartenleistungen) bei den in den Informationsunterlagen (Karten-Folder, Homepage www.sommerkarte.at) aufgelisteten Unter- nehmen (nachfolgend: Leistungspartner) in Anspruch zu nehmen. Die inkludierten Kartenleistungen der Leistungspartner und weitere Informationen zur Karte können im Karten-Folder und auf der Homepage www.sommerkarte.at nachgelesen werden.


4.2 Der TVB ist berechtigt, Vereinbarungen mit Leistungspartnern aus wichtigen Gründen auch während des Gültigkeitszeitraumes der Karte zu beenden. Diese Leistungspartner sind dann nicht mehr verpflichtet, die Karten anzuerkennen und die Kartenleistungen zu erbringen. Der Gast kann daraus, vorbehaltlich Punkt 7.2, keine wie auch immer gearteten Ansprüche gegen den Tourismusverband oder die Leistungspartner geltend machen. 


4.3 Die von den Leistungspartnern angegebenen Preise und auf der Homepage www.sommerkarte.at sind Richtpreise. Sie verstehen sich einschließlich aller Steuern, Abgaben und Zuschläge. Sollte der Leistungspartner die Preise ändern, hat der Gast keinen Anspruch auf tatsächliche Gewährung des angegebenen Preises.


4.4 Die Premiumleistungen der Premium-Karte können nicht mit anderen Aktionen und Vergünstigungen kombiniert werden. Dem Gast steht es aber frei, die für ihn günstigere Aktion in Anspruch zu nehmen. Die Angebote bei unseren Premiumpartnern gelten nur, solange der Vorrat reicht.


4.5 Für Kinder und Erwachsene sind jeweils eigene Sommer- und Premium-Karten erhältlich, die unterschiedliche Kartenleistungen enthalten. Kinder bis 6 Jahre (Jahrgang 2018-2024) sind kostenlos - Kindertarif gültig für Kinder von 7 bis 16 Jahre (Jahrgang 2008-2017).

5. Inanspruchnahme von Kartenleistungen


5.1 Der Gast nimmt zur Kenntnis, dass sich die Betriebs- und Öffnungs- zeiten bestimmter Leistungspartner saisonbedingt nicht mit dem gesamten Aktionszeitraum decken und daher möglicherweise nicht alle Leistungen beansprucht werden können.


5.2 Der Gast ist bei Inanspruchnahme einer Kartenleistung verpflichtet, die Karte unaufgefordert dem Leistungspartner vorzuweisen. Auf Verlangen der Leistungspartner muss der Gast außerdem einen gültigen Lichtbildausweis vorweisen. Kann oder will der Gast dies nicht, so darf die Leistung vom Leistungspartner verweigert werden.


5.3 Leistungspartner können die Kartenleistungen begründet verweigern. Verweigerungsgründe sind insbesondere: Elementarereignisse und sonstige Fälle höherer Gewalt, Wartungsarbeiten, Reparaturen, Gefährdung der eigenen Sicherheit, Gefährdung Dritter, Überbelegung der Anlagen, schlechte gesundheitliche Verfassung des Gastes, unzureichende Ausrüstung des Gastes, unpassende Kleidung des Gastes, Verstoß gegen Vorschriften der Leistungspartner, Verweigerung des Vorweisens eines Lichtbildausweises oder ähnlich gelagerte Gründe. Der Gast hat in diesen Fällen gegenüber den Leistungspartnern keine Erfüllungs- oder Schadenersatzansprüche.


5.4 Bei Inanspruchnahme einer Kartenleistung kommt ein Vertrag (nachfolgend: Leistungsvertrag) ausschließlich zwischen dem Gast und dem jeweiligen Leistungspartner zustande. Somit können auch allfällige AGB der Leistungspartner Geltung erlangen.


5.5 Der TVB ist nicht Vertragspartei der Leistungsverträge. Weder die Vermieter noch die Leistungspartner sind Gehilfen des TVB. Aus den Leistungsverträgen, insbesondere aus der Nichterbringung oder Erbringung von Kartenleistungen durch die Leistungspartner, hat der Gast daher keine Ansprüche gegen den TVB, insbesondere keine Ansprüche auf Erfüllung, Gewährleistung und Schadenersatz.


5.6 Die Karte enthält keinerlei Versicherungsleistungen.

6. Weitergabe, Verlust und Defekt der Karte


6.1 Die Weitergabe der Karte ist unzulässig. Im Falle der Weitergabe der Karte haftet der Gast auch für die missbräuchliche Verwendung der Karte durch Dritte.


6.2 Bei Missbrauch oder Verdacht auf Missbrauch sind Leistungspartner berechtigt und verpflichtet, die Karte ersatzlos einzubehalten und gegebenenfalls zu sperren. Bei nachweislichem Missbrauch oder begründetem Verdacht auf Missbrauch wird Anzeige erstattet.


6.3 Diebstahl oder Verlust der Karte müssen umgehend dem Vermieter oder dem TVB gemeldet werden. Der Vermieter oder der TVB können sodann eine neue Karte ausstellen. Die abgängige Karte wird bei Ausstellung einer neuen Karte gesperrt und verliert dadurch ihre Gültigkeit.


6.4 Defekte Karten werden vom Vermieter oder vom TVB ersetzt. 


6.5 Bei vorzeitiger Abreise wird die Karte für den Rest des Gültigkeitszeitraumes gesperrt.

7. Gewährleistung und Haftung


7.1 Der TVB leistet ausdrücklich keine Gewähr dafür, dass die Kartenleistungen der Sommer-Karte bei den Leistungspartnern auch tatsächlich in Anspruch genommen werden können.


7.2 Der TVB leistet lediglich Gewähr dafür, dass die Kartenleistungen der Premium-Karte zu den in diesen AGB festgelegten Bedingungen während angemessener Betriebszeiten in Anspruch genommen werden können. Sollten Kartenleistungen der Premium-Karte aus nicht vom Gast zu vertretenden und für den Gast nicht vorhersehbaren Gründen nicht in Anspruch genommen werden können, sind allfällige Ansprüche des Gastes gegen den TVB, welcher Art auch immer, in jedem Einzelfall mit der Höhe der Vergünstigung für die jeweils nicht verfügbare Kartenleistung sowie insgesamt mit der Höhe des Preises für die Premium-Karte begrenzt. 


7.3 Der TVB haftet gegenüber dem Gast nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Diese Einschränkung gilt nicht für Personenschäden. Sofern im Einzelfall ein weitergehender Haftungsausschluss gesetzlich zulässig ist, gilt dieser hiermit ebenfalls als vereinbart.

8. Sonstiges


8.1 Mündliche Nebenabreden zu diesen AGB bestehen nicht. Nebenabreden welcher Art auch immer sowie Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Schriftformerfordernis.


8.2 Für allfällige Streitigkeiten aus der Verwendung und Ausstellung der Karte wird die ausschließliche Anwendbarkeit österreichischen Rechts, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der österreichischen Verweisungsnormen, vereinbart.


8.3 Unbeschadet zwingender gesetzlicher Bestimmungen gilt als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen dem TVB und dem Gast das für 6500 Landeck sachlich zuständige Gericht als ausschließlich vereinbart.


8.4 Sofern eine oder mehrere der Bestimmungen dieser AGB nichtig ist/sind, gelten zwischen dem TVB und dem Gast ausdrücklich solche rechtswirksame Bestimmungen als vereinbart, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wird durch eine nichtige Bestimmung nicht berührt.